Fahrkartenansprüche

Information zu Fahrkosten und „Deutschlandticket“
Bei Fragen zu den Voraussetzungen der Fahrkostenübernahme steht Ihnen die Schulverwaltung, Nazarethweg 5, 33617 Bielefeld, Frau Kulinna (Tel. 0521-1443079, E-Mail: iris.kulinna@bethel.de) gerne zur Verfügung.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bei der Neuanmeldung Ihres Kindes sowie beim Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II prüft die Schulverwaltung, ob ein Anspruch auf die Erstattung von Schülerfahrkosten – in Form des aktuellen Deutschlandtickets – besteht. Diese Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Richtlinien der Schülerfahrtkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (SchfkVO NRW).
Für die Bewilligung ist grundsätzlich die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform maßgeblich. Als nächstgelegen gilt die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Wichtig zu wissen ist, dass ein besonderes Profil, ein spezifisches Kursangebot oder eine bestimmte Fremdsprachenfolge keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme für eine weiter entfernte Schule begründen. Ausschlaggebend ist allein die Möglichkeit, die jeweilige Abschlussberechtigung (Allgemeine Hochschulreife) an der Schule zu erlangen. Die einzige Ausnahme hiervon bildet der Besuch eines bilingualen Bildungsgangs.
Darüber hinaus muss eine in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegte Mindestentfernung (direkter Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der nächstgelegenen Schule (Eingang Schulgelände) vorliegen:
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I muss der Schulweg mehr als 3,5 km betragen. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gilt eine Entfernung von mehr als 5,0 km.
Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten in jedem Fall eine schriftliche Mitteilung darüber, ob ihr Kind anspruchsberechtigt ist und welche weiteren Schritte für die Antragstellung notwendig sind.
Da das vom Schulträger ausgegebene Deutschlandticket in seinen Leistungen über den Schulweg hinausgeht, sind nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW monatliche Eigenanteile in Höhe von 14,00 € für das 1. Kind und 7,00 € für das 2. Kind zu entrichten. Nur Bezieher von laufenden SGB XII-Leistungen sind gegen Vorlage eines gültigen Bescheids des Sozialamts von den Eigenanteilen befreit. Für Familien im Bürgergeld-Bezug (SGB II) greift das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) auf Bundesebene. Da das SGB II ein eigenes Hilfesystem mit gesonderten Leistungen für den Schulbedarf bereitstellt, sieht das Land NRW keine landesrechtliche Pauschalbefreiung vor. Diese Familien können die Übernahme der Eigenanteile beim zuständigen Jobcenter beantragen.
Bei vorzeitigem Verlassen der Schule (während des Schuljahres), im Falle eines Umzugs oder Änderung der Voraussetzungen für die Einstufung des Eigenanteils, ist dies schnellstmöglich der Schulverwaltung unter der unten angegebenen Rufnummer zu melden, damit die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund der Änderungen überprüft werden können.
Bei Anspruchsverlust informiert der Schulträger den Verkehrsbetrieb. Die Chipkarten verbleiben bei den Schülerinnen und Schülern und erhalten von der OWL Verkehr GmbH eine temporäre Sperre, die (unabhängig vom Schulträger) bei Bedarf ggfs. wieder freigeschaltet werden kann.
Sollten die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sein, besteht leider keine Möglichkeit, das Deutschlandticket über die Schule zu beziehen.
In diesem Fall muss das Ticket von den Familien eigenständig und auf eigene Kosten erworben werden. Dies ist beispielsweise als physische Chipkarte über die Verkehrsbetriebe OWL oder als digitales Handy-Ticket über die moBiel YOU App möglich.
Wichtiger Hinweis zum reduzierten Deutschlandticket
Oft werden wir nach dem um 20,00 € reduzierten Deutschlandticket für Selbstzahler (Nichtanspruchsberechtigte) gefragt. Dieses Modell kann rechtlich nur dann angeboten werden, wenn ein gültiger Kooperationsvertrag zwischen dem Schulträger und dem Verkehrsbetrieb besteht. Da die aus der allgemeinen Preiserhöhung des Deutschlandtickets resultierenden Mehrkosten nicht vom Kostenträger übernommen werden, mussten wir diese Kooperation leider zu Beginn des Schuljahres 2025/26 beenden. Das reduzierte Ticket kann daher nicht mehr über uns erworben werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Fragen zu den Voraussetzungen der Fahrkostenübernahme steht Ihnen die Schulverwaltung, Nazarethweg 5, 33617 Bielefeld, Frau Kulinna (Tel. 0521-1443079, E-Mail: iris.kulinna@bethel.de) gerne zur Verfügung.